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Grillen auf dem Balkon

In den Sommermonaten stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Ausmaß das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist.

Grundsätzlich lässt die Hausordnung der Wohnungsbau Rupertiwinkel eG das Grillen zu. Lediglich Holzkohlegrills sollen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.

Maßstab für die Beurteilung einer Belästigung durch Rauch und Gerüche sind die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Regelungen. Hierbei muss immer im Einzelfall entschieden werden. Eine allgemeinverbindliche Norm besteht nicht.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollten insbesondere beim Thema „Grillen auf dem Balkon" Rücksichtnahme, Verständnis und Toleranz die Leitgedanken sein.

Für ein soziales, gemeinschaftliches Miteinander sind die folgenden Tipps ggf. hilfreich:

  • Geben Sie Ihren Nachbarn ca. 48 Stunden vor der geplanten Grillfeier eine entsprechende Information, damit dieser z. B. Wäsche vom Balkon nehmen oder die Fenster schließen kann
  • Verwenden Sie auf keinen Fall einen Holzkohlegrill – dieser verursacht extreme Rauchbelästigungen
  • Legen Sie Alufolie auf den Grillrost, damit kein Fett in den Grill tropft – Sie vermeiden unnötige Geruchsbelästigungen
  • Strapazieren Sie die Nachbarn nicht mit übermäßigen Grillfeiern – nicht nur die Rauch- und Geruchsimmissionen können als störend empfunden werden, sondern auch die Geräuschentwicklungen auf den Balkonen
  • Sollten Sie sich von Ihren Nachbarn gestört fühlen, suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch – oftmals ist dem grillenden Nachbarn gar nicht bewusst, dass er andere stört

Wir hoffen, dass Ihnen diese Tipps weiterhelfen und wünschen einen erholsamen Sommer!

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